Rechtsanwaltskanzlei

Heiko Keßler

Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Verkehrsunfallrecht • Verkehrsstrafrecht • Bußgeldverfahren • Probleme beim Autokauf & Verkauf

Heiko Keßler

Heiko Keßler

1992 Studium der Rechtswissenschaften WWU
1996 erstes juristisches Staatsexamen
1997 Referendariat am Landgericht Münster
1999 zweites juristisches Staatsexamen
1999 Beginn der Anwaltstätigkeit

Schwerpunkte

Strafrecht
Arbeitsrecht
Kaufrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsunfallrecht
Verkehrsstrafrecht
Bußgeldverfahren
Probleme beim Autokauf & Verkauf

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Verkehrsrecht

Wir entlasten Sie und verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht und zur größtmöglichen Entschädigung.

Nach einem Verkehrsunfall brauchen Sie schnelle und kompetente Unterstützung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche. Durch eine frühzeitige Beauftragung unserer Kanzlei können wir rechtzeitig mit Ihnen die entscheidenden Weichen stellen und Sie bei Fragen rund um Beauftragung eines Sachverständigen, Anmietung eines Ersatzfahrzeugs und ggf. Abstimmung mit Leasinggeber oder finanzierender Bank beraten. Sie beauftragen uns mit der Schadensabwicklung, wir übernehmen den Rest.

Auch die Regulierung eines Kaskoschadens übernehmen wir für Sie. Durch unsere langjährige Erfahrung und die weit überwiegend elektronische Kommunikation mit Haftpflichtversicherern können wir sicherstellen, dass Ihre Ansprüche schnell und vollständig reguliert werden.

Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafverfahren gegenüber Polizei und Gerichten und nehmen Ihre Rechte wahr. Bei anstehenden Führerscheinmaßnahmen wie Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, drohender MPU etc. vertreten wir Sie zudem gegenüber den Behörden, insbesondere der Fahrerlaubnisbehörde.

Wir entlasten Sie und verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht und zur größtmöglichen Entschädigung.

  • tatsächliche oder fiktive Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungsaufwand
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • vermehrte Bedürfnisse
  • selbstverschuldeter Verkehrsunfall
  • Wildschaden
  • Hagelschaden
  • Sturmschaden
  • Fahrzeugdiebstahl
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Abstandsunterschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Straßenverkehr

Strafrecht

Strafrechtliche Beratung, Rechtsbeistand und Strafverteidiger in Steinfurt und bundesweit.

Sie haben eine Vorladung erhalten oder aber einen Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl?

Bewahren Sie Ruhe. Auch wenn es schwer fällt.

Äußern Sie sich nicht zu den Tatvorwürfen.

Nehmen Sie sofort Kontakt zu mir auf.

02551 – 20 22

Zögern Sie bitte nicht, wir reden hier Tacheles.

In den meisten Fällen wird man als Betroffener eines Strafverfahrens aus heiterem Himmel mit Vorwürfen konfrontiert, die bis dato nur die Polizei kennt. Dabei wird dieser Überraschungseffekt sogar bewusst zum Zwecke einer Beschuldigtenvernehmung ausgenutzt. Bei allen Äußerungen zu einem strafrechtlichen Vorwurf ist daher höchste Vorsicht geboten, denn als Beschuldigter kann man zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht wissen, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich zu wissen glaubenund welche rechtliche Folgen damit im Raum stehen.

Insgesamt können Betroffene die Gefahren eines Strafverfahrens erfahrungsgemäß so gut wie nie richtig einschätzen. Man sollte daher nach dem Bekanntwerden von polizeilichen Ermittlungen am besten sofort einen spezialisierten Strafverteidiger befragen, und sei es nur im Rahmen einer unverbindlichen ersten Beratung zur besseren Einschätzung der Situation.

Wurden Sie Opfer einer Straftat? Wurden verletzt, bestohlen, betrogen, o.ä.?
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Strafverfahren sowie im anschließenden zivilrechtlichen Verfahren.

Bei Problemen zögern Sie bitte nicht, wir reden hier Tacheles.

In der Regel enthält die Post der Polizei eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, in seltenen Fällen auch eine Einladung zu einer Zeugenvernehmung. Die wichtigste Information steht ganz selten auf diesen Ladungsschreiben oder ist kaum zu finden: Es besteht keinerlei Verpflichtung für Sie als Beschuldigter, formlose Ladungen zu polizeilichen Vernehmungen zu befolgen. Als Beschuldigter haben Sie nämlich grundsätzlich das Recht, Ihre Aussage zu verweigern und keine Angaben zu machen. Dies ist auch mein wichtigster Tipp an Sie: bei derartigen Ladungen zunächst einmal einen Anwalt zu konsultieren und sich nicht auf eigene Faust in eine unübersehbare Beschuldigtenvernehmung zu begeben. Ganz ohne dass man den Tatvorwurf und vor allem die Akte genau kennt. Als Zeuge haben Sie dagegen die Pflicht, Aussagen bei der Polizei zu machen, hier greifen allerdings diverse Auskunftsverweigerungsrechte, über die Sie ebenfalls ein Anwalt beraten kann.

Derartige Post kommt in der Regel von einem Gericht und enthält entweder eine zivilgerichtliche Zustellung in einem Rechtsstreit, – also eine Klage oder Ähnliches, – oder aber den Strafbefehl oder die Anklage in einer Strafsache gegen Sie. Hier ist zu beachten, dass sehr kurze Fristen durch die Zustellung ausgelöst werden. Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, haben Sie eine Anklage erhalten, sollten Sie innerhalb der auf dem Deckblatt angegebenen Frist reagieren: Die rechtzeitige Reaktion in diesem sogenannten Zwischenverfahren kann Ihnen Vorteile bei der Verteidigung bringen. Nähere Auskünfte, ob sich eine Reaktion überhaupt lohnt oder ob man zunächst einmal besser nichts unternimmt, ergibt eine Beratung in meiner Kanzlei.

Sollten Sie in diese Situation geraten sein, haben Sie bereits selbst bemerkt, dass es nun allerhöchste Eile hat, zu reagieren. Macht man die Türe freiwillig nicht auf wird sie aufgebrochen, erduldet man die Durchsuchung nicht freiwillig, wird die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt! Ob es sich um eine zulässige Durchsuchung handelt, kann nur ein Anwalt beurteilen. Gerne stehe ich für eine kurzfristige Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Sollten Sie auf irgendeinem Wege erfahren haben, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt, ist es eigentlich überflüssig darauf hinzuweisen, dass man sich auf schnellstmöglichem Wege anwaltlichen Rat holen sollte und sich der Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht versichern muss. Regelmäßig passieren in dieser Situation aufgrund der Nervosität und Hektik die größten Fehler. Am Schlimmsten ist es, in der irrigen Absicht, eine Inhaftierung zu vermeiden, eine Aussage zu machen. Auch wenn die Polizei in dieser Richtung sehr drängt und manchmal sogar rechtswidrige Versprechungen macht, gilt: Keine Aussage ohne Anwalt!

Das Gesetz schreibt in vielen Verkehrsstrafverfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend vor. Ebenso muss nach neuem Recht verfahren werden, wenn man 8 Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat. Bei solchen Themen ist nicht nur die Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis das Ziel, sondern auch die Frage einer Wiedererlangung, falls man eine Entziehung letztendlich doch erdulden musste. Natürlich stehen wir Ihnen bei offenen Fragen jederzeit zur Seite.

Meine Kanzlei steht Ihnen auch für den Fall mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und nun den Täter anzeigen wollen oder sich mit Hilfe eines eigenen Anwaltes in das laufende Ermittlungsverfahren gegen den Täter einschalten wollen. Nur über einen Anwalt haben Sie nämlich die Möglichkeit, selbst auch Einsicht in die Ermittlungsakte zu erhalten. Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass der Anwalt Ihres Vertrauens das Recht hat, bei heiklen Zeugenvernehmungen anwesend zu sein und Sie als Zeuge auch in ein Hauptverhandlung gegen den Angeklagten begleiten darf. Dies nennt sich Anschluss an die Anklage bzw. Nebenklage und ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern im Rahmen der Reform des Strafgesetzbuches zu Gunsten von mehr Opferrechten auch sehr anzuraten.

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