In den meisten Fällen wird man als Betroffener eines Strafverfahrens aus heiterem Himmel mit Vorwürfen konfrontiert, die bis dato nur die Polizei kennt. Dabei wird dieser Überraschungseffekt sogar bewusst zum Zwecke einer Beschuldigtenvernehmung ausgenutzt. Bei allen Äußerungen zu einem strafrechtlichen Vorwurf ist daher höchste Vorsicht geboten, denn als Beschuldigter kann man zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht wissen, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich zu wissen glaubenund welche rechtliche Folgen damit im Raum stehen.
Insgesamt können Betroffene die Gefahren eines Strafverfahrens erfahrungsgemäß so gut wie nie richtig einschätzen. Man sollte daher nach dem Bekanntwerden von polizeilichen Ermittlungen am besten sofort einen spezialisierten Strafverteidiger befragen, und sei es nur im Rahmen einer unverbindlichen ersten Beratung zur besseren Einschätzung der Situation.
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